Auf einem Blick
- Ort: Bad Schmiedeberg
- Bewerbungsfrist: 29.11.2024
- Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Beschäftigung: Vollzeit, unbefristet, Teilzeit ist möglich
- Vergütung: Entgeltgruppe II TV EntgO-DRV (Zulagen möglich)
- Ausschreibungsnummer: 8070-27-08-2024
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Vorteile
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30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche
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Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
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Betriebliche Gesundheitsförderung
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Familienfreundliche Arbeitszeit
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Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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Bezahlung nach Tarifvertrag
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Tätigkeitsbereich
Unser Reha-Zentrum Bad Schmiedeberg, Klinik Dübener Heide, ist eine Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Bund. Unsere Klinik liegt in Sachsen-Anhalt eingebettet in den Naturpark Dübener Heide. Wir behandeln täglich 196 stationäre Rehabilitand*innen mit Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates und 24 stationäre Rehabilitand* innen mit einer verhaltensmedizinisch-orientierten Rehabilitation.
Ihre Aufgaben
- Ausführen von fachärztlichen Tätigkeiten
- Ausüben der Fachaufsicht sowie Mitwirken bei der Weiterbildung und Supervision der Assistenzärzt*innen
- Wahrnehmung der Personal- und Fachverantwortung eines Bereichs
- Unterstützen bei der Umsetzung und dem Nachhalten von Veränderungsprozessen
- pro-/aktive Gestaltung der übertragenen Aufgaben des Bereichs
- aktive Anwendung der Führungsinstrumente der Personalentwicklung und des Betrieblichen Gesundheitsmanagement
Es handelt sich um eine Führungsposition.
Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (z. B. Word, Excel, Time Base).
Erfahrung im Umgang mit elektronischen Klinikinformationssystemen.
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen im Rahmen der Rufbereitschaft.
Wir erwarten
- Sie verfügen über die Approbation als Ärztin*Arzt
- Weiterhin verfügen Sie über die indikationsbezogene Facharztanerkennung und gegebenenfalls Schwerpunktbezeichnung und beziehungsweise oder Zusatzbezeichnungen
- Sie haben die Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ oder „Rehabilitationswesen“ erlangt. (Soweit die Zusatzbezeichnung nicht vorliegt, ist der Beginn der erfolgreichen Teilnahme an der Weiterbildung innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit erforderlich)
- Sie verfügen über eine fundierte Berufserfahrung
Wir bieten
- Eine unbefristete Stelle
- Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich
- Eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit
- Eine strukturierte Einarbeitung
- Eine leistungsgerechte Bezahlung und zusätzliche Altersversorgung (VBL)
- Gute Vereinbarkeit von Beruf und privaten Interessen, Familienfreundliche Arbeitszeiten
- Vermögenswirksame Leistungen
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
- Ein offenes, nettes und kollegiales Team
Hinweis
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
weitere Informationen
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.
Hinweis für Tarifbeschäftigte:
Der Übertragung der neuen Tätigkeit auf Dauer geht grundsätzlich eine vorübergehende Übertragung gem. § 14 TV DRV-Bund zum Zwecke der Erprobung in dieser Tätigkeit voraus. Die vorübergehende Übertragung dauert mindestens 6 Monate und soll einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten. Während der vorübergehenden Übertragung wird gegebenenfalls eine persönliche Zulage gewährt. Gemäß § 14 Abs. 3 TV DRV Bund bemisst sich die persönliche Zulage aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV DRV-Bund ergeben hätte. Bei nicht erfolgreicher Erprobung ist die Rückkehr in die frühere Funktionsebene (gegebenenfalls unter Wegfall der persönlichen Zulage) vorgesehen.
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